Der erste Schritt: 3 1/2 Fragen.
Mag sein, dass Ihnen nicht jede Frage gefällt. Aber: Jede ehrliche Antwort bringt Sie Ihrer Schuldenfreiheit ein Stück näher. Denn nur so finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Wann ist Ende im Gepfände?
Wie viel von Ihrem Einkommen darf eigentlich gepfändet werden? Und wie viel davon steht Ihnen weiterhin zur Verfügung? Finden Sie’s heraus.
Runter vom Schuldenberg.
Sie kennen das Ziel. Wir den Weg dorthin. Schauen Sie sich an, wie wir Sie beim Abstieg vom Schuldenberg begleiten.
Fragen kostet nichts.
Wahrscheinlich schwirren Ihnen gerade hundert Gedanken durch den Kopf – verständlich. Genau an diesem Punkt standen schon viele vor Ihnen. Und fast alle hatten dieselben fünf Fragen.
Was kostet mich euer Service?
Die Erstberatung kostet Sie keinen Cent. Und falls danach Kosten entstehen, sprechen wir vorher ganz offen darüber. Versteckte Überraschungen gibt’s bei uns nicht.
Ist eine Privatinsolvenz der einzige Weg?
Nein. Bevor wir überhaupt über eine Privatinsolvenz sprechen, schauen wir gemeinsam, ob es auch einen anderen Weg aus den Schulden gibt.
Wie lange dauert es, bis ich schuldenfrei bin?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist, können Sie in der Regel nach drei Jahren schuldenfrei sein. Lässt sich vorher ein Vergleich mit Ihren Gläubigern erzielen, kann es aber auch deutlich schneller gehen.
Was ist, wenn ich nicht mehr alle Unterlagen zu meinen Schulden habe?
Dann arbeiten wir mit dem, was noch da ist. Denn für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie grundsätzlich nicht jede Schuld mit einem Dokument belegen können. Mahnungen, Gerichtsschreiben oder Inkassobriefe helfen uns natürlich dabei, uns ein möglichst vollständiges Bild zu machen – Voraussetzung sind sie aber nicht. Im Zweifelsfall reicht der Name eines Gläubigers, damit wir uns auf die Suche machen können. Zusätzlich können zum Beispiel eine SCHUFA-Auskunft oder Anfragen bei anderen Schuldnerverzeichnissen helfen. Fehlende Unterlagen sind also kein Grund, den Neuanfang zu den Akten zu legen.
Was passiert mit meinem Lohn während der Privatinsolvenz?
Nicht Ihr gesamtes Einkommen wird abgeführt. Ihnen bleibt immer ein gesetzlich geschützter Betrag zum Leben. Nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens fließt – sofern vorhanden – in das Insolvenzverfahren. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen und möglichen Unterhaltspflichten ab. Wenn Sie wissen möchten, was das für Sie konkret bedeutet, können Sie den möglichen Betrag direkt mit unserem Pfändungsrechner ermitteln oder einen Blick in die aktuelle Pfändungstabelle werfen.
Staatliche Starthilfe.
Wenn das Geld ohnehin schon knapp ist, sollte die Suche nach einer Lösung nicht an den nächsten Kosten scheitern. Dafür gibt es die Beratungshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat einen Teil der Kosten für Beratungen wie unsere übernehmen. Ob das bei Ihnen möglich ist, prüft das zuständige Amtsgericht.
Kontakt
Guter Rat statt teure Raten.
Über Schulden zu sprechen kostet Überwindung. Sie weiter mit sich herumzutragen kostet oft noch mehr. Melden Sie sich, wenn Sie so weit sind oder Fragen haben. Den ersten Schritt machen Sie. Die nächsten gehen wir gemeinsam.