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Ende der Zahlungen statt Zahlungen ohne Ende.

Hilfe bei Schulden bedeutet nicht, Ihnen den erstbesten Weg zu empfehlen. Sondern den richtigen. Denn jede finanzielle Situation bringt andere Voraussetzungen mit – und damit auch andere Möglichkeiten, wieder schuldenfrei zu werden und den Zahlungen ein Ende zu setzen.

Möglichkeit 1:

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Ob Stück für Stück oder auf einen Schlag: Manchmal lassen sich Schulden schon ohne Privatinsolvenz regeln. Zum Beispiel über eine Ratenzahlung oder einen Vergleich mit einer einmaligen Zahlung. Gemeinsam schauen wir, was für Sie finanziell machbar ist und versuchen auf dieser Grundlage, mit Ihren Gläubigern eine Einigung zu finden, die Sie langfristig entlastet.

Einmal genauer, bitte.

Kleine Schritte. Großes Ziel.

Wenn Ihr Einkommen genug Spielraum lässt, kann eine Ratenzahlung eine Möglichkeit sein, Ihre Schulden außergerichtlich zu regeln. Dafür verschaffen wir uns zunächst einen genauen Überblick über Ihre Einnahmen, Ausgaben und offenen Forderungen. Entscheidend ist schließlich nicht irgendeine Rate, sondern eine, die Sie auch langfristig tragen können. Auf dieser Grundlage entwickeln wir einen realistischen Rückzahlungsplan und versuchen, mit Ihren Gläubigern eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. So wird aus vielen offenen Forderungen ein klarer Plan – und aus jeder gezahlten Rate ein Stück weniger Schulden.

Schuldenfrei auf einen Schlag.

Steht Ihnen einmalig ein größerer Betrag zur Verfügung, kann auch ein Vergleich mit einer Einmalzahlung infrage kommen. Dafür schauen wir uns zunächst an, wie hoch Ihre offenen Forderungen sind und welcher Betrag tatsächlich für eine Einigung zur Verfügung steht. Anschließend versuchen wir, mit Ihren Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln: Sie erhalten einen vereinbarten Teil ihrer Forderung direkt und verzichten im Gegenzug auf den restlichen Betrag. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich zu, können so auch höhere Schulden mit einer einmaligen Zahlung geregelt werden.

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Möglichkeit 2:

Privatinsolvenz

Der Gedanke an eine Privatinsolvenz sorgt bei vielen Menschen erst einmal für Bauchschmerzen. Das ist verständlich – schließlich ist sie mit vielen Vorurteilen verbunden. Tatsächlich bietet Ihnen die Privatinsolvenz aber einen gesetzlich geregelten Weg, wenn Sie Ihre Schulden dauerhaft nicht mehr selbst bewältigen können. Sich dafür zu entscheiden, ist kein Zeichen von Schwäche oder Versagen, sondern der Entschluss, die eigene finanzielle Situation endlich dauerhaft zu verändern. Mit dem Ziel, nach in der Regel drei Jahren schuldenfrei neu anfangen zu können. Glauben Sie uns: Dieses Gefühl ist unbezahlbar.

Einmal genauer, bitte.

Kopf hoch, Papierkram her.

Bevor eine Privatinsolvenz beantragt werden kann, muss zunächst versucht werden, eine außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern zu finden. Dafür erarbeiten wir mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan und legen ihn Ihren Gläubigern vor. Klappt die Einigung nicht, bescheinigen wir den gescheiterten Versuch und bereiten mit Ihnen alles vor, was für den Insolvenzantrag notwendig ist. Natürlich erklären wir Ihnen vorher auch, welche Voraussetzungen gelten und welche Pflichten mit einer Privatinsolvenz verbunden sind.

So läuft die Privatinsolvenz ab.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Jetzt verschafft sich der Insolvenzverwalter einen Überblick über Ihre Situation und prüft, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Falls ja, wird dieses verwertet. Ist dieser Teil abgeschlossen, wird das eröffnete Insolvenzverfahren aufgehoben.

Danach beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Klingt schlimmer, als es ist. Im Grunde bedeutet sie vor allem: Sie müssen sich an bestimmte Regeln und Pflichten halten. Dazu gehört zum Beispiel, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben. Dieses Geld und die Beträge aus eventuell vorhandenem pfändbarem Vermögen werden zunächst genutzt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Was danach noch zur Verfügung steht, kann an Ihre Gläubiger gehen.

Am Ende steht der Neuanfang.

Das Ziel der Privatinsolvenz hat einen etwas sperrigen Namen: Restschuldbefreiung. Sie steht am Ende des Verfahrens und befreit Sie grundsätzlich von den noch bestehenden Schulden. Oder weniger juristisch gesagt: Sie können finanziell neu anfangen. Bei Insolvenzanträgen, die nach dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, wird die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erteilt – sofern Sie sich an bestimmte Regeln halten. Und das lohnt sich. Denn wie gesagt: Schuldenfrei – das Gefühl ist unbezahlbar.

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